Volksbegehren: XXL-Landtag verhindern!

„Es kann nicht sein, dass die Politik den Bürger zum Sparen aufruft, aber die Parlamente immer fetter werden!“
Dr. Hans-Ulrich Rülke
Landesvoristzender der FDP Baden-Württemberg

Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Der Vorschlag ist, aus den 70 Landtagswahlkreisen nur noch 38 Wahlkreise zu machen. Es soll 1:1 die Struktur der aktuellen Bundestagswahlkreise übernommen werden. Das bedeutet, künftig gibt es statt 70 Direktmandaten nur noch 38 Direktmandate.

Warum ist das notwendig?

Durch Überhangmandate, die entstehen, wenn von einer Partei mehr Direktmandate errungen werden, als ihr nach der Stimmverteilung eigentlich im Landtag zustünden, vergrößert sich der Landtag, weil bei allen anderen Parteien Ausgleichsmandate entstehen, um das Wahlergebnis auch in der Sitzanzahl widerzuspiegeln. Aktuell hat der Landtag 34 Abgeordnete „zu viel“. Das liegt daran, dass die Grünen 58 Direktmandate gewonnen haben, was fast der Hälfte der Sollgröße entspricht, aber insgesamt nur 32,6 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnten. Deshalb musste bei allen anderen Parteien so lange aufgefüllt werden, bis das Kräfteverhältnis dem Wahlergebnis entsprach. Reduziert man nun die Direktmandate auf 38 gibt es bei einer Diskrepanz zwischen direkt gewonnenen und nach dem Zweitstimmenergebnis zu verteilenden Mandaten zwangsläufig insgesamt weniger Mandate als dies bei 70 Direktmandaten der Fall wäre.