Unsere Argumente von A-Z
Den liberalen Rechtsstaat zu stärken, die Bürgerrechte zu verteidigen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten sind die Schwerpunkte der Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion. Zu einer Rechtsordnung, die der Bürger als richtig und gerecht anerkennt, gehört auch ihre Durchsetzung und damit der Schutz vor Straftaten und Kriminalität. Der Staat muss daher über die geeigneten Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung und Strafverfolgung verfügen. Der Gesetzgeber muss jedoch im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit die richtige Balance fi nden. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass der Gerichtsschutz für die Bürger gewährleistet ist. Eine funktionierende Justiz sichert die Freiheit und gewährleistet Rechtsfrieden und Rechtsschutz in der Gesellschaft - auch gegenüber dem Staat. Wir brauchen eine Neuausrichtung der Rechtspolitik. Die Rechtspolitik darf sich nicht darauf beschränken, europäische Vorgaben oder innenpolitische Initiativen normativ umzusetzen. Rechtspolitik muss gestalten.
Kirchen und Religionsgemeinschaften leisten einen positiven Beitrag zur Gestaltung des Zusammenlebens in der Gesellschaft. Die Freiheit, einen religiösen Glauben persönlich zu leben und öffentlich zu bekennen oder dies nicht zu tun, gehört zu den Grundsätzen der Liberalen. Wir bekennen uns zur weltanschaulichen Neutralität des Staates. Für uns gilt das Kooperationsprinzip, nach dem Staat und Religionsgemeinschaften je eigenständig und zugleich im Sinne des Gemeinwohls aufeinander bezogen sind. Die FDP-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Wahlperiode das Beichtgeheimnis erfolgreich gegen staatliche Eingriffe verteidigt und erreicht, dass der Ordensnamen wieder in Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Im Hinblick auf die gewünschte Einbindung nichtkirchlicher Religionen setzen wir uns für einvernehmliche rechtliche Regelungen in diesem Bereich ein.
Die FDP-Bundestagsfraktion fordert eine generationengerechte Rentenpolitik, die den Erfordernissen der älter werdenden Gesellschaft entspricht. Sie tritt deshalb für eine möglichst lange Teilhabe der Bürger am Erwerbsleben auf der Basis einer freien Entscheidung ein. Das Konzept eines flexiblen Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglicht es Älteren, die Arbeitszeit bei Bedarf ab dem 60. Lebensjahr zu reduzieren. Gleichzeitig erhalten sie die Möglichkeit, unbegrenzt hinzu zu verdienen. Um die Lohnnebenkosten in Grenzen zu halten, will die FDP-Fraktion den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung langfristig unter 20 Prozent halten. Die gesetzliche Rente muss außerdem stärker durch private und betriebliche Altersvorsorge ergänzt werden. Dazu muss die freiwillige Altersvorsorge umfassender und unbürokratischer als bisher gefördert werden. Auch der Schutz gegen Erwerbsminderung in der geförderten Altersvorsorge muss verbessert werden. Zugunsten einer familiengerechten Rentenpolitik müssen Eltern dabei unterstützt werden, sich eine private Altersvorsorge aufzubauen. Die FDP-Fraktion will, dass 20 Jahre nach der Wiedervereinigung das Rentenrecht in Ost und West vereinheitlicht wird.