Unsere Argumente von A-Z
Für Liberale ist Familie jede auf Dauer angelegte Gemeinschaft, in der generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernommen wird. Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, Familienleben und Erwerbstätigkeit in Einklang zu bringen. Die FDP-Bundestagsfraktion setzt sich für die Schaffung ausreichender, zeitlich flexibler und qualitativ hochwertiger Kinderbetreuungsangebote ein. Sie will für solide fi nanzielle Rahmenbedingungen für alle Familien sorgen und fordert im Rahmen ihres Steuermodells die Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro. Das Steuermodell der FDP-Fraktion sieht daneben u. a. die Einführung eines Grundfreibetrages
von 8.000 Euro für jeden Erwachsenen und genauso jedes Kind vor. Kinderbetreuungskosten und Pfl egekosten sollen bis zu 12.000 Euro im Jahr gegen Nachweis der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Steuerklasse V, die die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit besonders für Frauen nach einer Familienpause steuerlich unattraktiv erscheinen lässt, wird abgeschafft. Beim Elterngeld sind die Interessen von Selbstständigen stärker zu berücksichtigen.
Zu familienfreundlichen Bedingungen zählt auch eine familiengerechte Arbeitswelt, eine Kultur der Anerkennung der Leistungen und Kompetenzen von Eltern und eine gute soziale Infrastruktur für Familien und Alleinerziehende.
Eine umfassende Reform des deutschen Föderalismus ist nach wie vor notwendig. Mit der Föderalismusreform I ist eine Neuordnung der Zuständigkeiten von Bund und Ländern nur unzureichend gelungen. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde zunächst ganz ausgeklammert. Auf Druck der FDP wurde dieser Teil in der Föderalismusreform II angegangen. Auch die Föderalismusreform II blieb leider weit hinter den Bedürfnissen und Erwartungen zurück. Erneut gab es nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Die FDP setzte sich für ein striktes Neuverschuldungsverbot ein. Die Kommission beschloss einen ersten Schritt in Richtung Neuverschuldungsverbot. Dringende Probleme, wie die Reform des Länderfinanzausgleiches, weitgehende Steuerautonomie für die Länder und eine Erleichterung von Länderneugliederungen, sind aber weiterhin unerledigt. Die FDP wird sich weiter dafür einsetzen, dass der deutsche Föderalismus in einer dritten Reformstufe endlich die umfassenden Verbesserungen erfährt, die für die Beziehungen zwischen Bund und Ländern, für die Funktionsfähigkeit des Staates und zum Wohle der Bürger dringend benötigt werden.
Geänderte gesellschaftliche Verhältnisse und ein sich vollziehender Wertewandel erfordern eine angepasste Gesetzgebung. Im Bereich des Sorgerechts soll dem Vater nach Ansicht der FDP im Einzelfall eine gerichtliche Entscheidung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts offenstehen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Adoptionen, einschließlich Stiefkind- und Auslandsadoptionen, sind zu stärken, indem z. B. der zulässige Altersunterschied zwischen dem zu adoptierenden Kind und den doptionsbewerbern auch bei mehr als 40 Jahren im Einzelfall als unschädlich angesehen wird und bei unbegleiteten Adoptionen von Kindern vor Einreise der Kinder in die Bundesrepublik Deutschland bzw. bei Visaerteilung eine summarische Prüfung der Anerkennungsfähigkeit der Adoption bei den deutschen Auslandsvertretungen durchgeführt wird. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit bedürfen einer größeren Wahlfreiheit. Sie sollen sowohl das zuständige Gericht eines EU-Mitgliedstaates als auch das anwendbare Recht entsprechend der Staatsangehörigkeit eines der Partner oder dem Ort der Eheschließung, soweit er in Deutschland liegt, durch Ehevertrag wählen können.
Das Finanzsystem leistet einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft und damit für Wachstum und Beschäftigung. In der aktuellen Finanzkrise ist es daher Aufgabe des Staates, das Vertrauen in den Finanzmarkt wiederherzustellen. Bei allen Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung des Vertrauens sind die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft zu wahren. Sie haben sich über Jahrzehnte bewährt und den heutigen Wohlstand ermöglicht. Die Enteignung von Banken gehört nicht zu diesen Grundsätzen. Bei allen staatlichen Rettungsmaßnahmen für die Banken ist darauf zu achten, das Aktionäre und Management für ihren Teil der Verantwortung auch finanziell einstehen. Staatliche Beteiligungen und Hilfsmaßnahmen dürfen nur befristet sein. Die Rahmenbedingungen am Finanzmarkt sind durch eine verbesserte Aufsicht und mehr Transparenz zu verbessern.
Die Forschungspolitik ist ein zentrales Handlungsfeld der Zukunftsgestaltung. Bedingt durch eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur, bislang unheilbare Erkrankungen und endliche Energie- und Rohstoffressourcen sehen die Menschen große Chancen in neuen Technologien. Der Anteil des Staates bei der Forschungsfinanzierung ist stetig zurückgegangen, der der Wirtschaft gestiegen. Finanzierten Wirtschaft und Staat 1995 noch im Verhältnis 60,0 Prozent zu 37,9 Prozent, so lagen die Anteile in 2007 bei 69,8 Prozent zu 30,2 Prozent. Ohne eine moderne Gesundheitsforschung werden künftig keine Therapien für Menschen mit schweren Erkrankungen, wie Herz- und Kreislauferkrankungen, Tumorerkrankungen, Multiple Sklerose, Alzheimer und Parkinson, mehr möglich sein. Die Verantwortung für die Energieforschung ist auf mittlerweile vier Ministerien aufgeteilt. Die FDP hat ihre Konzepte für die Erforschung innovativer Kraftwerkstechnik sowie Energieübertragungs- und Energiespeicheranlagen, die Brennstoffzellentechnologie und die kerntechnische Sicherheitsforschung sowie die Fusionsforschung vorgelegt. Die FDP tritt für Freiheit in der Forschung ein und erteilt jedem Versuch ideologisch motivierter Einfl ussnahme eine entschiedene Absage. Künftig sollte die Forschung nur noch von einem Forschungs- und Innovationsministerium koordiniert werden.
Die FDP setzt sich dafür ein, dass es in unserer Gesellschaft jeder Frau ermöglicht wird, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Liberale Frauenpolitik baut auf die Qualifi kation, Stärken und die Leistungsbereitschaft von Frauen. Die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern setzt einen gesellschaftlichen Wandel im weiblichen und im männlichen Rollenverständnis voraus. Frauen sind besser qualifiziert als jemals zuvor und bringen besondere Perspektiven, Wissen und Erfahrungen mit, auf die die Gesellschaft nicht verzichten sollte. Um die Chancen von Frauen in unserer Gesellschaft zu verbessern, ist von Staat und Politik eine Querschnittspolitik im Sinne des so genannten Gender Mainstreaming gefordert. Zentrale Handlungsfelder sind: Bildungspolitik (u. a. Beeinflussung des Berufswahlverhaltens, Abbau von Rollenklischees), Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik (frauen- und familienfreundliche Personalpolitik, Flexibilisierung der Arbeit, Entgeltgerechtigkeit, Abschaffung der Steuerklasse V) und Familienpolitik (z. B. Ausbau der Kinderbetreuungsangebote, bessere Unterstützung von Alleinerziehenden).